Direkt zum Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der  
Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH 

I. Geltungsbereich 

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Österreichische Kommunal-Verlag GmbH (in weiterer Folge: der Verlag) nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 
    Zusatzvereinbarungen zu den Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt wurden. 
  2. Mündliche Absprachen und Auskünfte sind unverbindlich. Auskünfte, welcher Art auch immer, werden nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen. 

II. Vertragsabschluss 

Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht. 

III. Inhaltliche Anforderungen 

  1. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag sowie dessen MitarbeiterInnen, dass sein Inserat (einschließlich Bilder) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen MitarbeiterInnen hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat (einschließlich Bilder) begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, sei es, dass diese von Mitbewerbern des Auftraggebers oder von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden, für urheberrechtliche Ansprüche jeglicher Art, Einschaltkosten von Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung dem Verlag vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Strafen, medienrechtlichen Entschädigungen, Schadenersatzansprüchen welcher Art immer und Ansprüchen auf Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz. 
  2. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung des Verlages sowie dessen MitarbeiterInnen versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten. Der Verlag und seine MitarbeiterInnen sind zu einer Prüfung des Inserates oder eines Gegendarstellungsbegehrens nicht verpflichtet. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, beispielsweise Mitteilungen gem. § 37 MedG. 
  3. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. 
  4. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. 
  5. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 
  6. Entgeltliche Anzeigen, bei denen Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung nicht ausgeschlossen werden können, werden vom Verlag entsprechend der Bestimmungen des § 26 MedG. deutlich gekennzeichnet. 
  7. Im Fall einer angedrohten Inanspruchnahme wegen behaupteter Rechtsverletzungen durch ein Inserat ist der Verlag berechtigt, Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. der zwischengeschalteten Agentur demjenigen bekannt zu geben, der Ansprüche aus diesen Rechtsverletzungen behauptet. 

IV. Pflichten des Auftraggebers 

  1. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 
  2. Telefonische Inseratenänderungen müssen nachträglich, jedoch noch vor Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden. 
  3. Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Daten jeglicher Art entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet. 
  4. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigten Grafikdateien, in den vom Verlag vorgegebenen Standardformaten und das sonstige, zur Veröffentlichung notwendige Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung zur Verfügung. 
  5. Allfällige Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen ab dem Erscheinungstermin des Inserats, bezüglich Beilagen und Sonderwerbeformen jedoch spätestens mit Ablauf des dem Erscheinungstermin nachfolgenden Werktages schriftlich an den Verlag zu richten (Datum des Poststempels bzw. der Absendung eines entsprechenden Telefaxes oder E-Mails). Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Leistungserbringung als gemäß dem jeweils zugrunde liegenden Auftrag mangelfrei anerkannt, sofern es sich dabei nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG handelt. 

V. Gewährleistung und Haftung des Verlages 

  1. Der Verlag wird Mitbewerber von der Erteilung von Inserataufträgen an den Verlag nicht ausschließen. 
  2. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Ausgaben, Nummern oder an bestimmten Plätzen innerhalb der Druckschrift oder bestimmte Erscheinungstermine, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Inseratauftrages von der genauen Bezeichnung der Platzierung sowie bei gleichzeitiger Bezahlung des Platzierungszuschlages abhängig gemacht hat (siehe 4.). Die Einschaltung des Inserates erfolgt in den fortlaufenden Ausgaben; das Recht auf Verschiebungen in andere Ausgaben behält sich der Verlag vor. 
  3. Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber. 
  4. Die Pflicht zur Aufbewahrung von zur Verfügung gestellten Rohdaten jeglicher Art und zur Aufbewahrung der Daten der veröffentlichten Anzeige endet drei Monate nach deren Erscheinen. 
  5. Der Verlag übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellte Daten jeglicher Art. 
  6. Farbabweichungen gegenüber dem Original muss sich der Verlag aus drucktechnischen Gründen vorbehalten. 
  7. Eine Haftung für Schäden, die durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen. 
    In jedem Fall ist die Haftung mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenen anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt. 
  8. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. 
  9. Im Gewährleistungsfall hat der Verlag das Recht, sich von der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist, mangelfrei nachgeholt wird. 
  10. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt gelten die in Punkt VII. vorgesehenen Rechtsfolgen.  
  11. Soweit eine Haftung des Verlages für Schäden des Inserenten nach diesen Geschäftsbedingungen oder allgemeinen Rechtsvorschriften in Betracht kommt, wird sie auf Fälle erweislich groben Verschuldens eingeschränkt. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Verlag haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien. 

VI. Preise und Zahlungsbedingungen 

  1. Die konkreten Preise ergeben sich aus den aktuellen Mediadaten, dem jeweils aktuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und verstehen sich als Nettopreise. 
  2. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. 
  3. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten diese auch für laufende Aufträge sofort (auch unterjährig) in Kraft. 
  4. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass die Gutschrift des Betrages spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfall sind für die jeweils überfälligen Beträge 14 % Zinsen per anno zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, außer den usuellen Mahnspesen alle bei Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen usw., aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Er hat daher neben den gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessualen Kosten, insbesondere eines beauftragten Inkassobüros oder Rechtsanwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten und Spesen jeglicher Art laut gegenständlicher Bestimmung und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. 
  5. Der Verlag ist bei Vorliegen wichtiger Umstände dazu berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von der Bezahlung offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. 
  6. Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug stellt der Verlag den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (zum Beispiel Rabatte, Provisionen, Skonti und dergleichen) fällig. 
  7. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien. 

VII. Sonstiges (Probeabzüge, Stornierungen und Ereignisse höherer Gewalt) 

  1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 
  2. Stornierungen von Anzeigen unterliegen einer Stornogebühr. Bei Stornierung werden 50% vom Tarifwert des Auftrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach Anzeigenschluss sind 100% des Tarifwertes des Auftrages fällig. 
  3. Wird die Erbringung der Leistungen des Verlags durch ein Ereignis höherer Gewalt unmöglich, wirtschaftlich untunlich oder ungebührlich erschwert, so ist der Verlag nicht zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet und fällt ein pauschales Entgelt von 25 % des ursprünglich vereinbarten Entgelts zur Abdeckung des Aufwands des Verlags an.  

Als ein Ereignis höherer Gewalt gelten Ereignisse, welche unkontrollierbar, unvermeidbar, mit zumutbaren Mitteln nicht zu bewältigen und nicht durch eine Partei verursacht wurden. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich: 

  • Unruhen, bewaffnete Auseinandersetzungen und Streiks; 

  • außergewöhnliche Naturereignisse, wie etwa Erdbeben; 

  • Epidemien und Pandemien; 

  • Folgewirkungen derartiger Ereignisse auf die Nachfrage nach den angebotenen Dienstleistungen. 

VIII. Spezifische Leistungen 

  1. Mit Rücksicht auf die Eigentümlichkeiten im Adressenverlagsgewerbe übernimmt der Verlag keine Gewähr für die postalische und sonstige Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials, da es einem ständigen Änderungsprozess unterliegt und bereits die Adressquellen Fehler enthalten können. Weiters haftet der Verlag auch nicht dafür, dass der Adressat das ist oder nicht ist, wofür er sich ausgibt, oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (beispielsweise Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz ständiger Pflege der Adressen unvermeidbar. Bei Gewährleistungsansprüchen wegen Retouren ersetzt der Verlag, soweit die Retouren einen Anteil von 10% überschreiten, den einfachen Adressengrundpreis ohne Porto für den 10% übersteigenden Teil, sofern die mit den entsprechenden Postvermerken versehenen Umschläge oder Karten innerhalb von sechs Wochen nach Lieferung der Adresskollektion zugesandt werden. 
  2. Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Auftraggeber nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte Werbeaktion verwendet werden. 
  3. Telefonische Werbeaktionen sind nur im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig, soweit es sich bei den bezogenen Adressen um Adressen mit Telefonnummern handelt. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummern bedeutet jedoch nicht, dass die betreffende Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Auftraggeber. 
  4. Die Veräußerung oder Überlassung des Adressmaterials an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen, sei es durch Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben, Fotokopieren oder durch Übernahme auf Datenträger, ist ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. 
  5. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüft der Verlag dadurch, dass in jeder Adressenkollektion Kontroll-Adressen und bei den Telefonnummern auch Kontrollnummern geführt werden. 
  6. Beabsichtigt der Auftraggeber eine Mehrfachnutzung der Adressen, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, in der die Häufigkeit und der Zeitraum der Nutzung anzugeben sind. Die Verwendung der Adressen mit oder ohne Telefonnummer darf nur nach den Regeln der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz und der Gewerbeordnung, erfolgen. 
  7. Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe des zehnfachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift mit oder ohne Telefonnummer enthalten war.