Kommunalmesse Klagenfurt –
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Besondere Teilnahmebedingungen
Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen unterliegen sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kommunal-Verlag und dem Aussteller im Zuge der Ausstellungsabwicklung diesen AGB, abrufbar unter www.kommunalverlag.at/allgemeine-geschaeftsbedingungen/. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Aussteller die Geltung dieser Bestimmungen sowie der nachfolgenden Besonderen Teilnahmebedingungen. Der Begriff „Ausstellung“ umfasst jede Art von Präsentation im Rahmen der Messe.
1. Termin und Öffnungszeiten
- Messezeiten:
- Donnerstag, 02. Oktober 2025: 09:00–17:00 Uhr
- Freitag, 03. Oktober 2025: 09:00–16:00 Uhr
- Aufbau:
- Für Aussteller: Montag, 29. September 2025; Dienstag, 30. September 2025 und Mittwoch, 01. Oktober 2025 jeweils 08:00–21:00 Uhr
- Für das Freigelände: Mittwoch, 01. Oktober 2025 von 14:00–21:00 Uhr
- Hinweis: Sonderaufbauzeiten (vorgezogener Aufbau) sind direkt mit der Messeleitung (Eva Fleißinger, eva.fleissinger@kommunal.at; Annabelle Neubart, annabelle.neubart@kommunal.at) abzustimmen.
- Abbau:
- Freitag, 03. Oktober 2025: 16:00–22:00 Uhr
- Samstag, 04. Oktober 2025: 08:00–18:00 Uhr
- Sonntag, 05. Oktober 2025: 08:00–18:00 Uhr
- Wichtig: Abbauarbeiten dürfen frühestens am 03. Oktober 2025 ab 16:00 Uhr beginnen und müssen spätestens am 05. Oktober 2025 bis 18:00 Uhr beendet sein. Das Freigelände ist unmittelbar nach Messeende abzubauen und zu räumen, um die Zufahrt zu den Hallen sicherzustellen.
2. Veranstaltungsort
Die Kommunalmesse 2025 findet in der Messe Klagenfurt, Valentin-Leitgeb-Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee statt.
3. Allgemeine Verhaltensregeln und Informationspflicht
- Den Anweisungen des Organisations- und Sicherheitspersonals sowie des Kommunal-Verlags ist stets Folge zu leisten.
- Das Standpersonal ist darauf hinzuweisen, dass ein Verweilen in den Ständen nach Messeende aus Sicherheits- und Organisationsgründen nicht gestattet ist.
- Die in diesen Bedingungen kommunizierten Daten, Zeiten und Auflagen können jederzeit geändert werden. Die jeweils aktuellen Informationen sind auf www.diekommunalmesse.at einzusehen und haben Vorrang.
4. Anmeldung
- Die Anmeldung zur Teilnahme an der Kommunalmesse muss bis spätestens 02. September 2025 über das offizielle Anmeldeformular oder per Kontakt durch einen Vertriebsmitarbeiter des Kommunal-Verlags erfolgen.
- Nur die offizielle Reservierungsbestätigung gilt als Grundlage für eine eventuelle Standzuteilung.
- Die Anmeldungen werden nach Verfügbarkeit des Ausstellungsraumes und den Wünschen der Aussteller berücksichtigt; der Kommunal-Verlag behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder alternative Spezifikationen anzubieten.
5. Platz- und Standvergabe
- Der Kommunal-Verlag bemüht sich, den in der Reservierungsbestätigung genannten Wünschen hinsichtlich Standlage und -größe bestmöglich zu entsprechen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standort oder Standplatz besteht nicht.
- Ein Platztausch oder die Überlassung des Standes an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Wird ein Stand nicht termingerecht bezogen, behält sich der Kommunal-Verlag vor, die Fläche anderweitig zu vergeben. Bereits gezahlte Entgelte verfallen, und Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüche sind ausgeschlossen. Etwaige Schäden oder Aufwendungen, die durch das verspätete Erscheinen entstehen, sind vom Aussteller zu ersetzen.
6. Ausweise und Karten
- Jeder Aussteller erhält kostenlose Ausstellerausweise, lautend auf den Firmennamen, in der gewünschten Anzahl.
- Personalisierte Ausstellerausweise können bis zur auf der Homepage kommunizierten Deadline über www.diekommunalmesse.at bestellt werden.
- Ausweise und Karten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Verwendung werden diese eingezogen.
7. Nutzungsumfang
- Die Nutzungsbefugnis erstreckt sich ausschließlich auf die vertraglich vereinbarten Ausstellungsinhalte sowie die festgelegten Zeiten und Zwecke.
- Bei Übernahme des Standes hat der Aussteller den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und etwaige Abweichungen umgehend zu beanstanden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
8. Technische Standgestaltung
- Die Teilnahme ist an die Einhaltung der in der Reservierungsbestätigung festgelegten Konzeption gebunden.
- Die örtlichen Bauhöhen variieren. Detaillierte Informationen sind abrufbar unter: www.diekommunalmesse.at/haeufige-fragen-Klagenfurt.
- Der Aussteller hat sicherzustellen, dass sein Stand hinsichtlich Dimensionen, insbesondere Höhe, Abmessungen sowie Strom- und Wasseranschluss den Vorgaben entspricht. Bei Nichteinhaltung übernimmt der Kommunal-Verlag keine Haftung für technische, architektonische oder sonstige Mängel.
- Eine Überschreitung der Standwände (auch zur Anbringung von Firmenschildern), die Nutzung der äußeren Standwände zu Werbezwecken oder eine Vergrößerung des Standes bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Kommunal-Verlags.
- Belastungsgrenzen der Ausstellungsflächen sind einzuholen und strikt einzuhalten.
9. Erscheinungsbild
- Der Stand muss die genaue Firmenbezeichnung des als Aussteller registrierten Unternehmens tragen und darf in seiner Gestaltung nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder störend auf Besucher wirken.
- Die Rückwände benachbarter Stände sind einheitlich weiß zu gestalten, um optische Beeinträchtigungen zu vermeiden (Ausnahme: Inselstand). Änderungen vor Ort bedürfen der Abstimmung; bei Nichteinhaltung wird der neutrale Zustand auf Kosten des Ausstellers wiederhergestellt.
- Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich optischer Beeinträchtigungen obliegt es den Ausstellern, sich gütlich zu einigen. Der Kommunal-Verlag übernimmt hierfür keine Haftung.
10. Auf- und Abbau der Stände
- Aufbau:
Der Aufbau (gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung) darf gemäß den auf www.diekommunalmesse.at kommunizierten Zeiten begonnen werden und muss bis spätestens Mittwoch, 01. Oktober 2025, 21:00 Uhr abgeschlossen sein. - Abbau:
Der Abbau darf frühestens am Freitag, 03. Oktober 2025, ab 16:00 Uhr beginnen und muss bis spätestens Sonntag, 05. Oktober 2025, 18:00 Uhr beendet sein.- Vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet. Bei Verstoß wird eine Gebühr von € 500,00 fällig.
- Nach Messeende ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Beschädigungen an Böden und Wänden (z. B. durch Kunstkleber oder Nägel) sind innerhalb der Abbauphase zu beheben.
- Messegüter, die nach dem Abbau im Gelände verbleiben, werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt.
- ACHTUNG: Das Freigelände muss umgehend nach Messeende abgebaut und geräumt werden, um die Zufahrt zu den Hallen sicherzustellen.
11. Sicherheit und Brandschutz
- Der Umgang mit offenem Feuer sowie mit leicht brennbaren Flüssigkeiten oder Materialien ist im gesamten Veranstaltungsbereich, inklusive Freigelände, strengstens untersagt. Die Verwendung von Kerzen, Öllämpchen oder Ähnlichem ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Klagenfurter Messe gestattet.
- Das Einbringen von Flüssiggasbehältern (Propan–Butan) sowie anderen Druckbehältern ist generell verboten.
- Vom Aussteller eingesetzte Dekorationen, Geräte, Kulissen etc. dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Klagenfurter Messe verwendet werden. Es sind ausschließlich schwer entflammbare Materialien einzusetzen, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.
- Notausgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Anlagen sowie Heiz- und Lüftungssysteme müssen jederzeit frei zugänglich und unverstellt bleiben.
- Fachlich qualifiziertes Personal ist für alle Auf- und Abbauarbeiten einzusetzen. Die Bedienung technischer Anlagen obliegt ausschließlich den Mitarbeitern der Klagenfurter Messe, sofern nicht anderweitig vereinbart.
12. Versicherung und Bewachung
- Ein allgemeiner Wach- und Informationsdienst wird während der Veranstaltungszeit sowie während des Auf- und Abbaus eingerichtet. Dieser überwacht jedoch nicht einzelne Stände oder Ausstellungsgegenstände.
- Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Haftpflichtversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz um die Risiken einer Ausstellungsteilnahme zu erweitern oder eine neue Police abzuschließen.
13. Zahlungsbedingungen
- Die Preise beziehen sich auf die Netto-Ausstellungsfläche. Zusätzliche Leistungen (z. B. Messestandbau, Wasseranschlüsse, Grundaufbau, Teppichboden, Rück-/Trennwände) sind nicht enthalten. Alle Preise verstehen sich zzgl. 20 % MwSt. und zzgl. 5 % Werbeabgabe (Anmeldepaket).
- Zahlungsmodalitäten:
Die Zahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen:- 50 % Anzahlung bei Standbuchung
- 50 % bis spätestens 02. September 2024
Anschlüsse und sonstige Sonderleistungen werden separat abgerechnet.
- Stornobedingungen:
- Kostenfreie Stornierung bis 02. Mai 2025
- Bei Stornierung bis 20. Juni 2025 werden 50 % des Gesamtbetrags fällig
- Ab dem 20. Juni 2025 werden 100 % des Gesamtbetrags fällig.
- Alle mit der Ausstellung im Zusammenhang stehenden Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Die Anzahlungsrechnung ist in jedem Fall vor Messebeginn zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug behält sich der Kommunal-Verlag das Recht vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben und die Standfläche neu zu vergeben.
14. Reinigung
- Der Kommunal-Verlag übernimmt die Reinigung der Ausstellungsräume, Gänge und Sanitärbereiche vor und während der Veranstaltung.
- Die Reinigung der einzelnen Stände obliegt dem Aussteller. Bei Bedarf kann vorab Reinigungspersonal beauftragt werden (gegen gesonderte Vergütung).
- Die Entsorgung von Verpackungs- und Emballagematerialien obliegt dem Aussteller; es ist auf ordnungsgemäße Mülltrennung zu achten.
- Unerlaubt abgestellte Materialien an Eingängen oder in den Gängen werden auf Kosten des Ausstellers entfernt.
15. Werbung
- Das Verteilen von Prospekten und Werbematerialien ist ausschließlich innerhalb des eigenen Standes gestattet. Eine Verteilung außerhalb des Standes kann als zusätzliche Leistung beim Kommunal-Verlag gebucht werden.
- Die Verwendung von Schallmedien (z. B. Vorführung von Tonfilmen) ist nur in normaler Sprechlautstärke zulässig. Bildschirme und -flächen sind so aufzustellen, dass Besucher den Stand uneingeschränkt besichtigen können und Gangwege frei bleiben.
- Lärmverursachende Maschinen dürfen nur in beschränktem Umfang zu Vorführungszwecken betrieben werden; der Kommunal-Verlag behält sich vor, hierfür bestimmte Zeiten und maximale Schallpegel festzulegen.
- Der Verkauf von Speisen und Getränken am Stand ist untersagt.
16. Fotografieren, Veröffentlichung und Datenschutz
- Der Kommunal-Verlag ist berechtigt, Fotografien, Videomaterial und sonstige Aufzeichnungen von den Ausstellungsständen sowie vom allgemeinen Messegeschehen zu eigenen Zwecken oder für Presseveröffentlichungen zu verwenden.
- Im Leistungsumfang der Anmeldegebühr ist die Listung des Ausstellers in Ausstellerlisten, Messekatalogen und sonstigen Informationsmaterialien (gedruckt und digital) enthalten. Sofern hierfür die Zustimmung Dritter erforderlich ist, hat der Aussteller diese rechtzeitig einzuholen und den Kommunal-Verlag zu informieren.
- Die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) obliegt dem Aussteller. Bei Verstößen ist der Aussteller schadensfrei zu stellen; der Kommunal-Verlag übernimmt keinerlei Haftung.
17. Rücktritt und Vertragsauflösung
- Mit der Zulassung zur Messe ist der Aussteller an seinen Teilnahmeantrag gebunden; ein Rücktritt ist danach nicht mehr statthaft.
- Bei nicht vom Kommunal-Verlag zu vertretenden unvorhersehbaren Gründen oder höherer Gewalt behält sich der Kommunal-Verlag das Recht vor, die Messe zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
18. Haftung
- Der Kommunal-Verlag leistet Gewähr für die vertragsgemäße Leistungserbringung. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, wird ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftung, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Der Aussteller haftet für Schäden, die infolge seiner Ausstellungstätigkeit am Gebäude oder Inventar, bei der Anlieferung, dem Aufbau bzw. Abbau oder durch Missachtung sicherheitsrelevanter Vorschriften entstehen.
- Der Kommunal-Verlag haftet nicht für das Verhalten von Messebesuchern oder den Verlust von Gegenständen während oder im Zusammenhang mit der Messe.
- Hilfsleistungen durch Mitarbeiter der Klagenfurter Messe oder des Kommunal-Verlags begründen keine zusätzlichen vertraglichen Verpflichtungen und erfolgen auf alleiniges Risiko des Ausstellers.
- Der Aussteller ist verpflichtet, seine Güter während und außerhalb der Messezeiten besonders sorgfältig zu sichern – insbesondere wertvolle Gegenstände sind unter Verschluss zu halten.
19. Sprinkleranlagen und Rauchverbot
- In den Messehallen Klagenfurt sind Sprinkleranlagen installiert.
- Es gilt ein generelles Rauchverbot in den Messehallen und an den Standorten. Das Rauchen ist ausschließlich in den Außenbereichen gestattet. Der Aussteller und sein Personal sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei Verstößen trägt der Verursacher sämtliche daraus entstehenden Kosten.
20. Schlussbestimmungen
- Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtums oder ähnlicher Umstände ist ausgeschlossen.
- Abweichende Vereinbarungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kommunal-Verlags.
- Erklärungen, die an die zuletzt bekannt gegebene (E-Mail-)Adresse des Kommunal-Verlags oder an die benannten Kontaktpersonen des Ausstellers gesendet werden, gelten als wirksam abgegeben. Informationen, die auf www.diekommunalmesse.at veröffentlicht werden, haben Vorrang.
- Ansprüche gegen den Kommunal-Verlag sind innerhalb von 3 Monaten nach Messeende schriftlich geltend zu machen; andernfalls gelten sie als verjährt.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(Stand: März 2025, Änderungen vorbehalten)