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Gespeichert von kezia.putz am Do., 11/29/2018 - 17:03

Bitte beachten Sie, der Messestandbau, Wasser- und Stromanschlüsse etc. sind nicht in den Kosten der Ausstellungsfläche inkludiert. Die Flächenmiete beinhaltet grundsätzlich keinen Grundaufbau (auch keinen Teppichboden, Rück- und Trennwände). Bei Bedarf können diese Artikel bis Anfang Juni 2022 bei SYMA-System GmbH bestellt werden (Achtung: ab 11.05.2022 +30% Last-Minute-Zuschlag):

Ihre Kontaktperson:
Ing. Stefan Pangratz
Mobil: +43 (0) 664 / 24 97 002
E-Mail: stefan.pangratz@syma.at

SYMA-System GmbH - AUSTRIA
Industriestraße 3
2120 Wolkersdorf
Tel.: 02245/2497-81
Web: www.syma.at

Preisliste SYMA

Erfolgt der Standbau durch den Vertragspartner SYMA-System GmbH, ist auf den PVC-beschichteten Wänden das Nageln und Bohren untersagt. Eine Beklebung der Wände darf nur mit rückstandsfreien Klebebändern durchgeführt werden und diese müssen auch nach Messeende vom Aussteller selbst entfernt werden. Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.

Für die Verklebung von Teppichen und dergleichen auf dem Hallenboden dürfen ausschließlich die vor Ort zur Verfügung gestellten Klebebänder (Doppelseitiges Klebeband und Gaffatape) verwendet werden. Diese können beim Infostand der SYMA im Foyer beim Haupteingang abgeholt werden. Die Klebebänder sind nach Messeende selbstständig vom Aussteller zu entfernen. Das Entfernen von Fremdklebebändern, die Rückstände hinterlassen, wird nach Aufwand dem Aussteller in Rechnung gestellt. Aufgelegte Läufer (Teppiche), Kabelführungen etc. sind stolpersicher zu verlegen und dürfen die Verkehrswege nicht behindern.

Ebenso sind Sägen, Schleifen und andere staubverursachende Arbeiten nur mit Absaugung gestattet.

Die Rückwände zu den Standnachbarn müssen einheitlich weiß gestaltet sein, um die optische Beeinträchtigung von benachbarten Ständen zu vermeiden. Eine Ausnahme hierbei bildet der Inselstand. Sollten vor Ort Änderungen am Stand notwendig sein, muss die optische Beeinträchtigung von angrenzenden Ständen (z.B. durch Auf/Zubauten, Branding, Kabel, etc.) vermieden werden. Bei Nichteinhaltung wird der neutrale optische Zustand durch einen vom Kommunalverlag beauftragten Standbauer vor Ort (wieder-)hergestellt und die Kosten ausnahmslos an den verantwortlichen Aussteller verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass die Belastbarkeit des Bodens in den Hallen auf 1.500 kg/m² beschränkt ist.