Hallen 1, 2 Nord, 3, 4 und Freigelände:
Freitag, 03. Oktober 2025 | 16-22 Uhr
Samstag, 04. Oktober 2025 | 8-18 Uhr
Sonntag, 05. Oktober 2025 | 8-18 Uhr
Aus Rücksicht auf das Messegeschehen, dürfen die Stände vor offizieller Beendigung der Veranstaltung weder teilweise noch ganz geräumt werden. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
Mit dem Abbau darf frühestens am Freitag, 3. Oktober 2025, ab 16:00 Uhr begonnen werden - Abbau bis 22:00 Uhr möglich. Die Abbauarbeiten müssen am Sonntag, 5. Oktober 2025 bis 18:00 Uhr beendet sein.
ACHTUNG: Das Freigelände muss sofort nach Messeende abgebaut und geräumt werden um die Zufahrt zu den Hallen zu ermöglichen!
Die Stände und Ausstellungsflächen sind termingerecht zu beziehen und zu räumen. Ein vorzeitiger Abbau ist im Interesse der Ausstellung nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung werden € 500,00 als Gebühr verrechnet!
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Aussteller. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Standausstattung auf Kosten des Ausstellers abzubauen und einzulagern, wenn die Standfläche zum offiziellen Ende der Abbauzeit nicht geräumt ist.
Bitte beachten Sie den Punkt "Parken und Ladezonen für Aussteller"!
Bitte beachten Sie die variierende Maße bei den Hallentoren.