Auf Fachmessen ist der Verkauf und/oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern, untersagt. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung, den Direktverkauf und die Direktbelieferung einzustellen, zu schließen.
AKM-Abgabe: Jeder Aussteller hat Musik- oder audiovisuelle Veröffentlichungen am Stand selbstständig und rechtzeitig bei der AKM zu melden und die anfallenden Gebühren zu entrichten. AKM, www.akm.at, (Formulardownload bzw. Online-Anmeldung)
Gewinnspiele: Bitte beachten Sie, dass seit 1.1.2012 Veranstalter von Gewinnspielen auf Messen eine Glücksspielabgabe bezahlen müssen. Bemessungsgrundlage ist der Wert des in Aussicht gestellten Gewinns. Der Steuersatz beträgt mind. 5%. Weitere Informationen finden Sie auf www.wko.at